Drei WG-Mietmodelle mit unterschiedlichen Kautionsfolgen
| Modell | Kautionsbeziehung | Beim Auszug beachten |
|---|---|---|
| Alle sind gemeinsam Hauptmieter | Gemeinsame Sicherheit gegenüber dem Vermieter | Vertragsentlassung und internen Anteil klären |
| Einzelne Zimmerverträge | Eigene Sicherheit pro Mietverhältnis | Eigene Abrechnung und gemeinsame Flächen prüfen |
| Hauptmieter mit Untermietern | Getrennte Haupt- und Untermietsicherheiten | Untermietkaution beim Hauptmieter abrechnen |
Die Bezeichnung „WG“ allein beantwortet keine dieser Fragen. Lesen Sie zuerst, wer den Mietvertrag unterschrieben hat und an wen die Kaution gezahlt wurde.
Eine gemeinsame WG-Kaution intern nachvollziehbar aufteilen
Bei drei Bewohnern und 2.400 Euro gemeinsam finanzierter Kaution kann intern jeder 800 Euro beitragen. Das ist eine Vereinbarung unter den Bewohnern, nicht automatisch eine Dreiteilung des Sicherungsverhältnisses mit dem Vermieter. Gemeinsam verpflichtete Mieter können gegenüber dem Vermieter weitergehend haften als nur für ihren intern vereinbarten Anteil.
Halten Sie schriftlich fest, wer wie viel eingezahlt hat, wer das Konto führt und wie spätere Abzüge verteilt werden. Eine faire Aufteilung kann sich auch nach Zimmergrößen oder einer anderen Vereinbarung richten. Wichtig ist, dass Zahlungsbelege und interne Regelung zusammenpassen und nicht erst beim ersten Auszug rekonstruiert werden müssen.
Ein WG-Auszug beendet die Haftung nicht automatisch
Wer aus einer gemeinsam gemieteten Wohnung auszieht, scheidet dadurch nicht ohne Weiteres aus dem Mietvertrag aus. Eine Vertragsänderung und die Entlassung des bisherigen Mieters sollten mit dem Vermieter sowie den übrigen Beteiligten vereinbart werden. Auch ein neuer Bewohner, der intern den Kautionsanteil bezahlt, ersetzt diese Vertragsänderung nicht.
Ein generelles Recht auf beliebigen Austausch einzelner Mitmieter lässt sich nicht allein daraus ableiten, dass eine Wohnung als WG genutzt wird. Vertragsinhalt und erkennbare Vereinbarungen sind maßgeblich. Dokumentieren Sie deshalb Aufnahme des Nachmieters, Haftungsentlassung, Kautionsausgleich und den Wohnungszustand zum Wechseltermin gemeinsam.
Kautionsanteil beim Bewohnerwechsel: ein Beispiel
Eine Mitbewohnerin hat 800 Euro zur gemeinsamen Kaution beigetragen und wird wirksam aus dem Vertrag entlassen. Ein neuer Mitbewohner soll ihren Anteil übernehmen. Die Beteiligten können einen internen Ausgleich vereinbaren, während die Kaution beim Vermieter unverändert stehen bleibt. Ob 800 Euro vollständig auszugleichen sind, hängt auch von bereits bekannten berechtigten Belastungen und der internen Vereinbarung ab.
Der Vermieter muss bei fortbestehendem gemeinsamen Mietverhältnis nicht automatisch ein Drittel der gesamten Kaution auszahlen. Vermeiden Sie daher eine doppelte Zahlung: Entweder wird der interne Anteil nach klarer Vereinbarung ausgeglichen oder die Sicherheit wird mit dem Vermieter neu geregelt. Alle Beteiligten sollten dieselbe Abrechnung erhalten.
Kautionsversicherung für die WG: Ausschlüsse vor dem Antrag prüfen
Nicht jede Mietkautionsversicherung akzeptiert eine WG. Die geprüften heysafe-Unterlagen schließen Wohngemeinschaften und Untermietverhältnisse aus. Eine private Nutzung reicht somit nicht als Annahmevoraussetzung. Auch bei anderen Angeboten muss geklärt werden, wer Antragsteller ist und welche Mietvertragsparteien die Bürgschaft tatsächlich erfasst.
Geben Sie ein WG-Zimmer nicht als allein gemietete ganze Wohnung an. Eine günstige Prämie ist nutzlos, wenn die Sicherheit nicht zur Wohnsituation passt. Als Alternative kommen eine passende Geldkaution, das gesetzliche Ratenrecht oder ein ausdrücklich für die Konstellation bestätigtes Angebot in Betracht.
Was eine WG beim Einzug und Wechsel festhalten sollte
- Vertragsmodell und vollständige Namen der Mietvertragsparteien.
- Kautionssumme, Einzahlungsanteile und Zahlungsnachweise.
- Interne Regelung zu Schäden, offenen Kosten und Rückzahlung.
- Fotos und Protokoll beim Einzug sowie bei Bewohnerwechseln.
- Schriftliche Vertragsänderung und Bestätigung der Haftungsentlassung.
Bei Haupt- und Untermiete hilft der eigene Ratgeber zur Untermietkaution. Die dortige Sicherheit wird gegenüber dem Hauptmieter gestellt und darf nicht einfach mit dem Kautionskonto des Wohnungseigentümers verwechselt werden.
Inhaltlich geprüft am 01.10.2026. Konkrete Vertragsbedingungen und der jeweilige Einzelfall bleiben maßgeblich.
