1. Kautionsform mit dem Vermieter abstimmen

Sehen Sie im Mietvertrag nach, wie die Sicherheit vereinbart wurde. Möchten Sie statt einer Geldkaution eine Bürgschaft einsetzen, lassen Sie sich die Zustimmung zum konkreten Produkt bestätigen. Ein unverbindlicher Vergleich verpflichtet Ihren Vermieter noch zu nichts.

2. Kautionssumme und Gesamtkosten vergleichen

Geben Sie die tatsächlich vereinbarte Kaution in den Mietkautionsrechner ein. Ein Monatswert von 8,60 Euro kann beispielsweise einen jährlich fälligen Beitrag von 103,20 Euro darstellen. Prüfen Sie deshalb Zahlweise, Jahreskosten und Mindestbeitrag gemeinsam.

Ein Kautionskonto löst ein anderes Problem: Sie hinterlegen eigenes Geld und zahlen gegebenenfalls Kontogebühren. Eine Bürgschaft erhält zunächst Ihre Liquidität, verursacht aber laufende Kosten.

3. Antrag beim Anbieter stellen und Sicherheit übergeben

Der Button „Zum Anbieter“ führt über FinanceAds zum jeweiligen Partner. Erst dort geben Sie die für den Vertrag notwendigen persönlichen Daten ein. Eine Zusage kann von Bonität, Mietobjekt und Antragsangaben abhängen.

  • Angebot und Vertragsunterlagen beim Anbieter lesen.
  • Kautionsbetrag, Mietadresse und Vermieterdaten kontrollieren.
  • Nach Annahme die Urkunde oder digitale Bestätigung wie vereinbart an den Vermieter übermitteln.
  • Bei späterer Beendigung die Freigabe beziehungsweise Rückgabe der Sicherheit organisieren.

Was nach dem Antrag für Ihre Mietkaution noch fehlt

Die Beitragsberechnung ist noch keine Annahme und ein abgeschickter Antrag noch keine beim Vermieter hinterlegte Sicherheit. Warten Sie auf die Bestätigung des Anbieters und prüfen Sie anschließend die Urkunde. Name, Anschrift, Betrag und Begünstigter sollten mit dem vereinbarten Mietverhältnis übereinstimmen.

Übermitteln Sie die Unterlagen in der vom Vermieter akzeptierten Form. Bei einer digitalen Bürgschaft kann eine Echtheitsprüfung vorgesehen sein. Bewahren Sie Antragsfassung, Bedingungen und Zugangsnachweis auf. Diese Unterlagen werden später bei Änderungen, Forderungen und der Freigabe wieder wichtig.

WG, Untermiete oder Gewerbe vor dem Kautionsabschluss klären

Die private Standardrechnung sagt nicht, dass jedes Produkt für jede Wohnsituation erhältlich ist. Bei einer WG müssen die Mietvertragsparteien richtig erfasst werden; einzelne Angebote schließen WG oder Untermiete aus. Für Geschäftsräume ist eine eigene gewerbliche Prüfung erforderlich.

Auch ein Anbieterwechsel nach einem Umzug benötigt einen geordneten Ablauf. Die neue Wohnung kann bereits eine Sicherheit brauchen, während die alte Bürgschaft noch nicht freigegeben ist. Planen Sie eine mögliche Überschneidung der Beiträge und fragen Sie nach dem tatsächlichen Endtermin des bisherigen Vertrags.

Inhaltlich geprüft am 01.10.2026. Konkrete Vertragsbedingungen und der jeweilige Einzelfall bleiben maßgeblich.