An wen wird die Untermietkaution gezahlt?
Die Untermietkaution wird nach der Vereinbarung im Untermietvertrag geleistet, regelmäßig gegenüber dem Hauptmieter als Untervermieter. Sie ist nicht automatisch eine direkte Zahlung an den Wohnungseigentümer. Zwischen Eigentümer und Hauptmieter besteht ein eigener Vertrag; zwischen Hauptmieter und Untermieter ein weiterer.
Auch wenn der Hauptmieter für die Wohnung bereits eine Kaution hinterlegt hat, ersetzt diese nicht die Sicherheitsvereinbarung mit dem Untermieter. Umgekehrt muss der Hauptmieter die erhaltene Untermietkaution ordnungsgemäß behandeln und später selbst abrechnen. Ein bloßer Hinweis auf eine noch nicht ausgezahlte eigene Hauptmietkaution genügt nicht für jeden Einbehalt.
Wie hoch darf die Kaution für ein Untermietzimmer sein?
Bei gewöhnlicher Wohnraum-Untermiete gilt grundsätzlich ebenfalls § 551 BGB. Die Obergrenze knüpft an die maßgebliche Monatsmiete des Untermietverhältnisses an, nicht an die Miete der gesamten Wohnung. Ausgewiesene Betriebskosten bleiben außer Ansatz. Ist eine Geldkaution geschuldet, greift grundsätzlich auch das Recht auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen.
Beispiel: Für das Zimmer werden 450 Euro Grundmiete und 100 Euro ausgewiesene Nebenkosten vereinbart. Die grundsätzliche Höchstkaution beträgt 1.350 Euro. Bei möblierten Pauschalmodellen sollten die Bestandteile klar bezeichnet werden; eine unklare Gesamtmiete erlaubt keine verlässliche Rechnung allein nach der Warmmiete.
Möbliertes Zimmer: Inventar und Zustand dokumentieren
Bei möblierten Untermietzimmern entstehen Streitpunkte häufig an Bett, Schreibtisch, Schrank oder mitgenutzten Geräten. Fügen Sie dem Übergabeprotokoll eine Inventarliste mit bereits vorhandenen Mängeln bei. Fotos sollten erkennen lassen, welches Möbelstück in welchem Zustand übernommen wurde.
Eine Kaution bezahlt nicht automatisch jede spätere Neuanschaffung. Normale vertragsgemäße Abnutzung ist von einem ersatzfähigen Schaden zu unterscheiden. Auch Alter und tatsächlicher Zustand sind bei einer Forderung relevant. Eine pauschale Vereinbarung, nach der jede Gebrauchsspur stets einen vollständigen Neupreis auslöst, sollte nicht ungeprüft übernommen werden.
Auch Untervermieter müssen die Geldkaution getrennt halten
Für die Wohnraum-Geldkaution gilt die getrennte Anlage grundsätzlich auch im Untermietverhältnis. Der Hauptmieter darf das Geld nicht einfach als eigenes Umzugsbudget verbrauchen. Zahlungsbelege und Kontounterlagen sollten so geführt werden, dass die Sicherheit dem jeweiligen Untermieter zugeordnet bleibt.
Beim Auszug benötigt der Untermieter eine eigene Abrechnung. Offene Miete, nachgewiesene Schäden oder begründete Nebenkostenpositionen sind konkret zu benennen. Die Kaution ist keine pauschale Entschädigung dafür, dass der Hauptmieter einen neuen Bewohner suchen muss.
Welche Grenzen bei Bürgschaften für Untermiete gelten
Eine Kautionsbürgschaft muss das Untermietverhältnis ausdrücklich erfassen. Die geprüften heysafe-Bedingungen schließen Untermietverhältnisse aus. Geben Sie deshalb nicht den Eigentümer als Vermieter an, wenn Ihre Sicherheit tatsächlich den Vertrag mit dem Hauptmieter betreffen soll.
Vor einem Antrag sollten Mietobjekt, Untervermieter, Vertragspartei und zulässige Nutzungsart eindeutig geklärt sein. Das Produkt muss vom Untervermieter akzeptiert werden. Fehlt ein passendes Angebot, kann die vereinbarte Geldkaution in gesetzlichen Raten eine Alternative sein. Die Kautionsfrage ersetzt außerdem nicht die Prüfung, ob die Untervermietung im Hauptmietverhältnis zulässig oder genehmigt ist.
Untermietkaution zurückfordern: eigener Vertrag, eigene Belege
Dokumentieren Sie Zimmerzustand und Schlüsselrückgabe und verlangen Sie die Abrechnung vom Vertragspartner Ihres Untermietvertrags. Nennen Sie Kautionsbetrag, Einzahlung und Bankverbindung. Bei Abzügen sollten Grund und Höhe nachvollziehbar sein. Ein Schaden in einem Gemeinschaftsraum darf nicht ohne Prüfung automatisch dem zuletzt ausziehenden Bewohner zugerechnet werden.
Der Ratgeber zur WG-Kaution behandelt daneben den Fall, dass alle Bewohner gemeinsam Hauptmieter sind. Diese Konstellation sollte nicht mit einer echten Untermiete vermischt werden, weil Vertragsentlassung und Rückzahlung unterschiedlich ablaufen können.
Inhaltlich geprüft am 01.10.2026. Konkrete Vertragsbedingungen und der jeweilige Einzelfall bleiben maßgeblich.
