Was sollte der Nachweis zur Mietkaution erkennen lassen?

Ein aussagekräftiger Kautionsnachweis ordnet das Guthaben Ihrem Mietverhältnis zu und lässt Bank, Anlageform sowie aktuellen Bestand erkennen. Bei einer dem Vermieter überlassenen Geldkaution ist besonders wichtig, dass die Anlage vom Vermietervermögen getrennt erfolgt. Kontoeröffnungsbestätigung und geeigneter Auszug können dafür zusammen hilfreich sein.

Eine formlose Nachricht „Das Geld ist sicher“ beantwortet diese Punkte nicht. Sie benötigen andererseits keine Einsicht in sämtliche privaten Bankgeschäfte Ihres Vermieters. Nicht betroffene Umsätze und Daten anderer Mieter können auf einer Kopie geschwärzt werden, solange die wesentlichen Angaben zu Ihrer Kaution nachvollziehbar bleiben.

Warum die getrennte Anlage für den Kautionsnachweis wichtig ist

§ 551 BGB verpflichtet den Vermieter bei der gewöhnlichen Wohnraum-Geldkaution zur getrennten Anlage. Das soll verhindern, dass Ihre Sicherheit wie gewöhnliches Vermögen des Vermieters behandelt wird. Auch die Vereinbarung einer anderen Anlageform beseitigt diese Pflicht nicht.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 13.10.2010, VIII ZR 98/10, klargestellt, dass die Kautionszahlung von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig gemacht werden darf. Daraus folgt keine pauschale Erlaubnis, bei jeder offenen Frage die laufende Miete einzustellen. Lassen Sie konkrete Zurückbehaltungsrechte vor einer Kürzung prüfen.

Musteranschreiben zum Nachweis der Mietkautionsanlage

Tragen Sie Zahlungstag, Betrag, Wohnungsanschrift und gewünschtes Antwortdatum ein. Die Vorlage ist eine sachliche Auskunftsanfrage. Sie enthält keine automatisch feststehende Schadensersatzforderung und ersetzt keine Prüfung eines bereits entstandenen Konflikts.

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Leere PDF-VorlageUnbearbeitete Textvorlage

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Diese Unterlagen sollten Mieter selbst bereithalten

  • Mietvertrag mit Kautionsvereinbarung.
  • Eigene Überweisungsbelege beziehungsweise eine Quittung über Barzahlung.
  • Schriftverkehr über das gewünschte Konto oder eine Verpfändung.
  • Frühere Bestätigungen des Vermieters und vorhandene Zinsabrechnungen.
  • Dokumentation eines etwaigen Verwalter- oder Eigentümerwechsels.

Wurde die Kaution in Raten gezahlt, listen Sie die einzelnen Zahlungen statt nur einer Gesamtsumme auf. Dadurch lassen sich Buchungsfehler leichter aufklären. Bei einem durch den Mieter selbst eröffneten Konto fragen Sie die Bank nach den eigenen Kontoauszügen; hier kann der Vermieter Unterlagen nicht ohne Weiteres ersetzen.

Nachweis der Kautionszinsen: Mit welchen Zahlen rechnen?

Zur Verzinsung der Mietkaution sind die tatsächlichen Bankabrechnungen entscheidend. Heute beworbene Tagesgeldzinsen beweisen nicht, welchen Ertrag eine frühere Anlage hätte bringen müssen. Fragen Sie bei unklaren Zahlen nach den maßgeblichen Zeiträumen, Gutschriften und Belastungen.

Ein selbst berechneter Wert kann Ihnen helfen, Größenordnungen zu verstehen. Er begründet allein noch keinen Anspruch in exakt dieser Höhe. Der Zinsen-Ratgeber enthält deshalb einen ausdrücklich als Modellrechnung gekennzeichneten Rechner. Falls eine abweichende Anlage vereinbart wurde, gehört diese Vereinbarung ebenfalls in die Prüfung.

Was tun, wenn der Vermieter keinen Kautionsnachweis liefert?

Erinnern Sie zunächst konkret an Ihre Anfrage und dokumentieren Sie den Zugang. Reagiert der Vermieter weiterhin nicht oder zeigt der Auszug eine problematische Vermischung, ist eine mietrechtliche Prüfung sinnvoll. Welche Ansprüche auf Auskunft, ordnungsgemäße Anlage oder Ersatz bestehen, hängt von den tatsächlichen Unterlagen ab.

Wenn das Mietverhältnis bereits beendet ist, kann zusätzlich die Anforderung einer Kautionsabrechnung passen. Auskunft über die Anlage und Auszahlung des Guthabens sind unterschiedliche Anliegen. Formulieren Sie beides getrennt und setzen Sie die Kautionssumme nicht ungeprüft gegen offene Mietzahlungen ein.

Inhaltlich geprüft am 01.10.2026. Konkrete Vertragsbedingungen und der jeweilige Einzelfall bleiben maßgeblich.